AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND WIDERRUFSBELEHRUNG
IMMOBILIEN BRAND
letztmals aktualisiert Juni 2025
I.
Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Immobilien Brand GmbH & Co. KG, der Fred Bartels Grundbesitzverwaltung GmbH & Co. KG sowie des zugelassenen Auktionators Jens Hilgen mit dem jeweiligen Auftraggeber.
II.
Informationen und Vertraulichkeit
1. Wir verpflichten uns, die uns erteilten Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten sowie alle Informationen und Unterlagen unter Berücksichtigung der infolge des Auftrags erforderlichen Maßnahmen streng vertraulich zu behandeln. Namen von Eigentümern, Interessenten und Beteiligten geben wir nur mit deren Einverständnis weiter.
2. Unterlagen und Informationen, die wir an den Auftraggeber übermitteln, insbesondere Informationen zu einer Immobilie, Verkäufer- und Käuferdaten bzw. Vermieter- und Mieterdaten sind ausschließlich für unseren Auftraggeber bestimmt, der sich verpflichtet, mit ihnen streng vertraulich umzugehen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen (z.B. [bemaßte] Grundrisszeichnungen, ggf. Teilungserklärungen, Nebenkostenaufstellen, Mietverträge usw.), ggf. nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, sowie die notwendigen Ermächtigungen und Vollmachten zu erteilen, um für die Bearbeitung des Auftrags notwendige Unterlagen und Informationen in seinem Namen bei Dritten einzuholen.
4. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GWG sind wir verpflichtet, den Vertragspartner zu identifizieren und dessen Identität zu überprüfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb, die dafür notwendigen Ausweisdokumente und ggf. sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und stimmt zu, dass wir diese Unterlagen bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahren.
III.
Rechte und Pflichten der Parteien
1. Wir nehmen Makleraufträge vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarung ausschließlich als Alleinaufträge an. Der Auftraggeber ist deshalb während der Vertragslaufzeit des Alleinauftrages nicht berechtigt, weitere Makler zu beauftragen oder das/die Objekt(e) selbst zu veräußern. Alle Interessenten oder Makler sind an uns zu verweisen, Dritten ist eine Maklertätigkeit zu untersagen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über alle Umstände, welche die Durchführung der Maklertätigkeit oder anderer Dienstleistungen berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere für die Aufgabe oder Änderung der Verkaufsabsicht.
2. Der Maklervertrag wird mangels abweichender Vereinbarung für sechs Monate geschlossen. Innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt hat. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens nach einer Laufzeit von zwei Jahren.
3. Schließt der Auftraggeber während der Laufzeit eines Alleinauftrages einen Hauptvertrag unabhängig von unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, ist er verpflichtet, eine angemessene Aufwandsentschädigung gem. den nachstehenden Konditionen zu zahlen:
1.500 EUR zzgl. gesetzlicher USt. je Objekt, nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist oder Einwilligung in den sofortigen Beginn unserer Tätigkeit vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, höchstens aber 20 % der Provision, die zu zahlen wäre, wenn der Verkauf/die Vermietung des/der Objekte(s) aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung von uns zustande gekommen wäre.
3.500,00 EUR zzgl. gesetzlicher USt. je Objekt, sofern dem Auftraggeber bereits ein Korrekturabzug des Exposés zur Vermarktung sowie eigenen Objektfotos präsentiert oder übersandt wurde, höchstens aber 35 % der Provision, die zu zahlen wäre, wenn der Verkauf/die Vermietung des/der Objekte(s) aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung von uns zustande gekommen wäre.
5.000,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Objekt, sofern sich das/die Objekt(e) bereits in der Vermarktung befindet/n oder befunden haben (maßgeblich hierfür: mindestens ein Online- und/oder Zeitungs-Inserat(e) wurde/n aktiv geschaltet; stille Vermarktung wurde entsprechend der Vereinbarung(en) durch uns initiiert), höchstens aber 50 % der Provision, die zu zahlen wäre, wenn der Verkauf/die Vermietung des/der Objekte(s) aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung von uns zustande gekommen wäre.
7.500,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Objekt, sofern mindestens ein Kauf- bzw. Mietinteressent präsentiert wurde, der/die eine/mehrere Kaufabsichtserklärung(en) und/oder Provisionsvereinbarung(en) gezeichnet hat/haben, höchstens aber 60 % der Provision, die zu zahlen wäre, wenn der Verkauf/die Vermietung des/der Objekte(s) aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung von uns zustande gekommen wäre.
Uns bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass uns im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
IV.
Vergütung und Maklerprovision
1. Die Vergütung und/oder Provision für unserer Tätigkeit wird zwischen dem Auftraggeber und uns üblicherweise gesondert vereinbart. Sofern keine andere Vergütung und/oder Provision vereinbart wurde, gilt die folgende Vergütung als vereinbart:
Bei Kauf/Verkauf eines Objektes: 5 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen USt.
Bei Anmietung/Vermietung eines Objektes: 2,38 Monatsmieten gem. Ziff. 2. zzgl. der gesetzlichen USt.
Bei Anpachtung/Verpachtung: 5% des Gesamtpachtpreises für die gesamte Pachtlaufzeit zzgl. der gesetzlichen USt.
2. Bei Kaufverträgen gilt als Kaufpreis die Summe aller Leistungen, die der Vertragspartner unseres Auftraggebers als Gegenleistung zu erbringen hat (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen usw.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt unseren Provisionsanspruch nicht. Bei der Vermittlung eines Mietobjektes gem. § 1 Abs. 1, 2 WoVermRG errechnet sich die Provision für den Vermieter aus dem für die Laufzeit des Mietvertrages vereinbarten durchschnittlichen Bruttomonatsmietzins und für den Wohnungssuchenden aus dem für die Laufzeit des Mietvertrages vereinbarten durchschnittlichen Nettomonatsmietzins.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages, der durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung – zumindest im Sinne einer Mitursächlichkeit – zustande gekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Vertrages erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig davon, ob die Angebotsbedingungen mit den Abschlussbedingungen übereinstimmen und er entsteht auch dann, wenn der Vertrag statt durch den Auftraggeber ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten, nahe Verwandte/Verschwägerte oder solche natürlichen bzw. juristischen Personen erfolgt, mit denen er wirtschaftlich verflochten ist. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem ursprünglich vorgesehenen Zweck wirtschaftlich entspricht.
V.
Haftungsbeschränkung
Da wir uns bei allen Angaben grundsätzlich auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit uns zur Verfügung gestellter Angaben und Unterlagen übernehmen. Wir haften deshalb lediglich für eine zutreffende Übermittlung, nicht für die objektive Richtigkeit uns zur Verfügung gestellter Angaben und Unterlagen. Ansprüche des Auftraggebers sind deshalb – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleiben ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
VI.
Ergänzende Ausbietungsbedingungen des Auktionators Jens Hilgen
1. Es bleibt dem Auktionator Jens Hilgen in Vertretung des Verpächters/Verkäufers überlassen, welches Gebot er annimmt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass das höchste Gebot den Zuschlag erhält. Ebenso steht es ihm frei, die Angebotsfrist zu verlängern, sofern keine nach seiner Auffassung angemessenen Gebote vorliegen.
2. Sämtliche Angebote werden ausschließlich unter Beaufschlagung einer Hebegebühr von 5% zzgl. der jeweils gültigen USt. angenommen. Angebote gelten als um diese Beaufschlagung erhöht abgegeben. Die Beaufschlagung gilt pro Pachtjahr auf den Jahrespachtpreis.
3. Das Rechtsverhältnis zwischen Verpächter/Verkäufer und Pächter/Käufer bestimmt sich ausschließlich durch den schriftlich oder ggf. in notarieller Form zu schließenden Pachtvertrag/Kaufvertrag, der zu üblichen Bedingungen der Angebotsannahme nachfolgt.
VII.
Sonstiges; Schlussbestimmungen
1. Ab der ersten Tätigkeit, die wir vertraglich auf der Grundlage für den Auftraggeber ausüben, gelten die Bedingungen auch für weitere Aufträge, die uns der Auftraggeber für Geschäfte folgender Art erteilt:
– Verkauf und Kauf von Immobilien
– Vermietung und Anmietung von Immobilien und Teilen von Immobilien
– Verpachtung und Anpachtung von Immobilien und Teilen von Immobilien.
2. Wenn ein Teil oder mehrere Teile dieser Bedingungen unwirksam ist/sind oder unwirksam wird/werden, bleiben die anderen Bedingungen unverändert gültig. An die Stelle eines ungültigen Teils tritt eine Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken.
3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und uns Oldenburg (Oldenburg) vereinbart.
Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Datum des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Immobilien Brand GmbH & Co. KG, Haarenufer 12, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 9219450; oldenburg@immobrand.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an uns absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag fristgerecht widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Datum zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus und senden Sie es an uns zurück.
An:
Immobilien Brand GmbH & Co. KG
Haarenufer 12
26122 Oldenburg
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en):
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________________________________________________________
Name, Anschrift des/der Verbraucher(s) (*): _________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (*): __________________________________________
(*) Unzutreffendes bitte streichen